Archiv für November 2009

Martin hat mit seinem Beitrag zur 12-Tage-Regelung ja schon angefangen die Sozialvorschriften für Busfahrer zu erläutern. Ich mache heute mal mit dem von mir so genannten kleinen Einmaleins weiter, also mit den Grundlagen bzw. den wesentlichen Regelungen.

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Den ersten Beitrag in diesem Blog hat Martin 2008 mit Busfahrer aus Leidenschaft betitelt und genau das kann ich so von mir auch behaupten. Warum macht man auch sonst just for fun den Busführerschein?

Martin war so nett und hat mir die Vorstellung mit dem Beitrag Hobbybusfahrer unter sich quasi abgenommen. Wie der Titel es schon sagt, fahre ich genauso wie Martin nicht hauptberuflich, sondern aus Spaß und Leidenschaft an der Sache nebenberuflich Bus. Den Busführerschein habe ich vor 5 Jahren gemacht und von Anfang an habe ich eine Vorliebe für “richtige Busse”, also keine Sprinter oder Ähnliches (irgendwie fühlt sich das beim fahren nicht wie Bus, sondern mehr wie Auto an). Sprinter mit 18 Sitzplätzen sind zwar von der Zulassung her auch Busse, aber technisch oft meilenweit davon entfernt und das merkt man beim fahren auch.

Jetzt hat Martin mich gefragt, ob ich nicht Zeit und Lust habe mitzubloggen und da habe ich spontan zugesagt, weil ich selber gerne im Blog mitlese und es sicher Spaß machen wird hier selbst zu berichten.

Soviel zu Vorstellung, ansonsten freue mich genauso wie Martin über Feedback zu meinen Beiträgen und viele Kommentare.

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Ein Pfarrer und ein Reisebusfahrer warten zusammen vor der Himmelstür. Endlich macht Petrus auf. “Komm schon rein”, sagt er zu dem Reisebusfahrer. Dem Gottesmann verwehrt er den Eintritt. “Aus welchem Grund?” fragt der Pfarrer.

Petrus legt ein weises Lächeln auf: “Schau, wenn du gepredigt hast, haben die Leute in der Kirche geschlafen. Aber wenn der da am Lenkrad saß, haben alle Leute im Bus gebetet!”

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Ab dem 4. Juni 2010 gilt die neue 12-Tage Regelung, das hat die Europäische Union am 14.11.2009 in einem Amtsblatt festgelegt. Ab diesem Datum kann der Busfahrer seine wöchentlich vorgeschriebene Ruhezeit nach 12 Tagen einlegen.

Allerdings gelten folgende Voraussetzungen:

  • die Busreise muss ins Europäische Ausland gehen
  • sie muss dort mindestens 24 ununterbrochene Stunden dauern
  • es muss eine einzige, durchgehende Reise sein

und zusätzlich ab 01.01.2014

  • muss der Bus mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein
  • müssen bei Nachtfahrten zwischen 22 und 6 Uhr entweder zwei Fahrer an Bord sein
  • oder die Pflicht-Pause muss bereits nach 3 Stunden eingelegt werden

Somit ist es nun wieder möglich, internationale Rundfahrten mit nur einem Fahrer zu absolvieren. Gut für viele Busunternehmen, mich betrifft das allerdings ehr nicht. Trotzdem beginne ich nun mal, über Busfahrer-Regelungen und Sozialvorschriften zu schreiben, weil es bestimmt nicht jeder weiss und ich es für wichtig halte, darüber mal zu informieren.

Deswegen habe ich eine neue Kategorie “Sozialvorschriften” hinzugefügt, von Zeit zu Zeit werde ich da mal was informatives reinschreiben, vor allem mal über die grundsätzliche Regelung der Lenk- und Ruhezeiten.

Viele Reisegruppen machen sich nämlich überhaupt keine Gedanken darüber, dass der Busfahrer auch mal ne Dreivierteilstunde Pause machen muss, während die Gäste ja meist während der Fahrt schlafen ;)

Naja, und zu fahren gibt’s ja im Moment mal wieder nichts…

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Aua, das tut weh, die schönen Busse… Aber geile Aktion!

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Omi steht morgens im Bus und findet keinen Sitzplatz. Aus Verärgerung darüber klopft sie mit ihrem Stock auf den Boden. Fritzchen stört das Geräusch und meint zur Oma: “Wenn du dir ein Gummi vorne dranmachst, dann ist es nicht so laut.”

Darauf Omi: “Hätte dein Vater ein Gummi vorne drangemacht, dann hätte ich jetzt einen Sitzplatz.”

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